Über unsere Online-Formulare können Sie ganz einfach Ein- oder Auszüge melden. Für beides benötigen Sie die Zählernummern sowie die abgelesenen Zählerstände. Achtung: Es gilt eine neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr zulässig sind. Bitte teilen Sie uns in Zukunft Ihre Umzüge, Kündigungen, Neuanmeldungen oder Abmeldungen mindestens fünf Werktage vor Ihrem gewünschten Termin mit.
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.