Ab dem 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, das rückwirkende An- und Abmeldungen dann nicht mehr zulässig sind.
Bislang war es möglich, An- und Abmeldungen mit einem Datum in der Vergangenheit durchzuführen – beispielsweise, wenn ein Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Diese Möglichkeit entfällt nun.
Mit der neuen Regelung sollen die Prozesse im Energiemarkt vereinheitlicht und mehr Transparenz geschaffen werden. Dies trägt dazu bei, Unstimmigkeiten bei Abrechnungen zu vermeiden und eine korrekte Zuordnung der Verbrauchszeiträume sicherzustellen.
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