Energiepreisbremsen

Alles Wichtige für Sie zusammengefasst

Informationen zu den Energiepreisbremsen

 

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Sie den vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt für sämtliche Stromkundinnen und -kunden, mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 30.000 kWh.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden werden ebenfalls bei den hohen Energiekosten durch die Strompreisbremse entlastet. Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh greift folgende Entlastung: Für 70 % des Jahresverbrauchs zahlt man 13 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer. Für den Stromverbrauch über 70 % gilt der vereinbarte Arbeitspreis.

Als Kundin und Kunde von nvb brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Strompreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.

 

Ich habe einen laufenden Vertrag mit Preisen unter dem Deckel. Profitiere ich jetzt auch von der Strompreisbremse?

Wenn Sie einen Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 40 ct/kWh (brutto) bzw. einen Energiepreis (jährlicher Verbrauch mehr als 30.000 kWh) unter dem Preisdeckel von 13 ct/kWh (netto) vereinbart haben, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.
 

 

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Auch wenn die Strompreisbremse erst ab März 2023 in Kraft tritt, werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Gewerbekunden mit Standardlastprofil rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Sie gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.
 
 

Wie wird mein Strom jetzt abgerechnet? Ab wann erhalte ich tatsächlich die Entlastungen der Preisbremsen?

Für die Strompreisbremse wird Ihre Verbrauchsprognose herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Sie dann 40 ct/kWh (brutto, d. h. der Preis beinhaltet bereits Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Strompreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.
 
 

Was mache ich, wenn ich zu einem neuen Anbieter wechsele? / Wie bekomme ich die Strompreisbremse, wenn ich meinen Anbieter wechsele?

Wenn Sie 2023 den Stromversorger wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass bei dem neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Hierfür reichen Sie bei bei Ihrem neuen Versorger am besten eine Rechnungskopie Ihres Vorversorgers ein.
 

Soll ich jetzt weiter Strom sparen?

Eindeutig ja. Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Strompreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem aktuellen Preis berechnet wird. Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich somit ein Spareffekt.
Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Strom ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.
 
 
 
 

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

 
80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Gasverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Sie den vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt. Als Kundin und Kunde von nvb brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Gaspreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.
 

Ich habe einen laufenden Vertrag mit Preisen unter dem Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Profitiere ich jetzt auch von der Gaspreisbremse?

Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der unter 12 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.

 

Ab wann gilt die Gaspreisbremse?

Auch wenn die Gaspreisbremse erst ab März 2023 in Kraft tritt, werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Sie gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

 

Ab wann erhalte ich tatsächlich die Entlastungen der Preisbremse?

Die ersten Entlastungsbeträge der Preisbremsen werden ab März 2023 gutgeschrieben – mit einer rückwirkenden Entlastung für den Januar und Februar. 

 

Bekomme ich die Gaspreisbremse auch, wenn ich meinen Anbieter wechsele?

Ja, wenn Sie 2023 den Gasversorger wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass bei dem neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Hierfür reichen Sie bei Ihrem neuen Versorger am besten eine Rechnungskopie des Vorversorgers ein. 
 
 

Ich bin Mieterin/Mieter und zahle Gas über die Nebenkosten an meinen Vermieter/an meine Hausverwaltung. Wie profitiere ich von der Gaspreisbremse?

Bitte wenden Sie sich Mieterin/Mieter sind, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. In der Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
 
 
 

So funktioniert die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden)

Um Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. Kilowattstunden und registrierender Leistungsmessung sowie zugelassene Krankenhäuser bei den hohen Energiekosten zu entlasten, wird auch für sie eine Gaspreisbremse eingeführt. Ausgenommen von der Gaspreisbremse sind Unternehmen, die Gas zur kommerziellen Wärme- oder Stromerzeugung nutzen.
 
Die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem jährlichen Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift ab Januar 2023. Unternehmen bezahlen dann für 70 % ihres Erdgasverbrauchs nur 7 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Für den Erdgasverbrauch über 70 % gilt der vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 % wird der Gasverbrauch des Jahres 2021 herangezogen.
 
Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr gelten die gleichen Preisbedingungen wie für Kunden mit Standardlastprofil. 
 

 

Soll ich jetzt weiter Gas einsparen?

Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres bisherigen Verbrauches für die Gaspreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem aktuellen Preis berechnet wird. Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich somit ein Spareffekt.
Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Gas ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.
 
 
 
 

Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?

 
80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 9,5 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Sie den vertraglich festgelegten Arbeitspreis.
 
Als Kundin und Kunde von nvb brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Wärmepreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.

 

Ich habe einen laufenden Vertrag mit Preisen unter dem Deckel von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Profitiere ich jetzt auch von der Wärmepreisbremse?

Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der unter 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis. 
 

Ab wann gilt die Wärmepreisbremse?

Die erste Berechnung der Wärmepreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, sie bis einschließlich April 2024 zu verlängern. 
 

Habe ich Anspruch auf die Entlastung durch die Wärmepreispreisbremse?

 

Wenn Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattsunde. 
 

Ich bin Mieterin/Mieter und zahle Wärme über die Nebenkosten an meinen Vermieter/an meine Hausverwaltung. Wie profitiere ich von der Wärmepreisbremse?

Wenn Sie Mieterin/Mieter sind, wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. Im Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
 
 

Soll ich jetzt weiter Energie sparen?

Eindeutig ja, Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Wärmepreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem aktuellen Preis berechnet wird. Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich somit ein Spareffekt. 
 
Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.

 

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Gesetzliche Informationspflicht Strom

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Gesetzliche Informationspflicht Erdgas/Wärme

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