Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?
80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 9,5 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Sie den vertraglich festgelegten Arbeitspreis.
Als Kundin und Kunde von nvb brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Wärmepreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.
Kurz erklärt: Zusammenfasssung herunterladen (PDF)
Ich habe einen laufenden Vertrag mit Preisen unter dem Deckel von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Profitiere ich jetzt auch von der Wärmepreisbremse?
Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der unter 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.
Ab wann gilt die Wärmepreisbremse?
Die erste Berechnung der Wärmepreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, sie bis einschließlich April 2024 zu verlängern.
Habe ich Anspruch auf die Entlastung durch die Wärmepreispreisbremse?
Wenn Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattsunde.
Ich bin Mieterin/Mieter und zahle Wärme über die Nebenkosten an meinen Vermieter/an meine Hausverwaltung. Wie profitiere ich von der Wärmepreisbremse?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. Im Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
Soll ich jetzt weiter Energie sparen?
Eindeutig ja. Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Wärmepreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem aktuellen Preis berechnet wird. Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich somit ein Spareffekt.
Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.
Gesetzliche Informationspflicht Wärmepreisbremse