Balkonkraftwerke/Plug-In-PV-Anlagen/Mini-Solaranlagen:
Diese Anlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Indach-Anlagen und dach-/gebäudeintegrierte PV-Anlagen (Solardachziegel):
Diese Anlagen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Gemietete PV-Anlagen:
Hier ist der Vertrag maßgebend.
Ist in diesem vereinbart, dass der Mieter nach Ablauf der Mietdauer automatisch Eigentümer der Anlage wird, greift die Befreiung.
Ist die Übernahme nach Ablauf der Mietdauer optional und wirtschaftlich sinnvoll (wird z. B. die Anlage für einen symbolischen Wert von 1 Euro überlassen), greift ebenfalls die Befreiung.
Mobile Solarmodule:
Diese Anlagen sind nicht von der Mehrwertsteuer befreit.