Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gas läuft aus

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Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas läuft am 31. März 2024 aus

Zur Entlastung von Gaskunden hatte die Bundesregierung im September 2022 eine zeitlich begrenzte Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % für Gaslieferungen beschlossen. Diese Senkung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und endet am 31. März 2024.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. April 2024 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %. Auf der Jahresabrechnung 2024 berücksichtigen wir für die Monate Januar bis März automatisch den niedrigeren Steuersatz von 7 %. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!Häufige Fragen und Antworten 

Häufige Fragen und Antworten 

Am 31. März 2024 werden wir Ihren Gasverbrauch für die Monate Januar bis März basierend auf Gradtagen hochrechnen. Das machen wir, um sicherzustellen, dass Sie in den heizintensiven Monaten Januar bis März von dem reduzierten Umsatzsteuersatz profitieren können. Diese Abgrenzung wird automatisch auf Ihrer Jahresabrechnung 2024 ausgewiesen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!

Die Hochrechnung Ihres Gasverbrauchs während der heizintensiven Monate basiert auf Gradtagszahlen. Gradtagszahlen dienen als objektive Vergleichsgrundlage für den Energieverbrauch eines Gebäudes, abhängig von seiner geographischen Lage und dem betrachteten Zeitraum. 

Die Gradtagzahl ergibt sich aus der Summe der täglichen Differenz zwischen der mittleren Raumtemperatur von 20°C und der mittleren Außentemperatur über alle Heiztage einer Heizperiode. Ein Heiztag ist definiert als ein kühler Tag, dessen mittlere Tagestemperatur unter 15°C liegt.

Sie müssen Ihren Zählerstand nicht mitteilen. Wir werden Ihren Verbrauch am 31.03.2024 hochrechnen. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand trotzdem mitteilen möchten, können Sie dies über unser Kundenportal unter kundenportal.nvb.de erledigen.

Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer für Gaslieferungen wurde im September 2022 von der Bundesregierung eingeführt, um den Bürgerinnen und Bürgern eine kostengünstigere Energieversorgung zu ermöglichen. Diese Senkung von 19 % auf 7 % ist vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 gültig.

Ab dem 1. April 2024 erfolgt die Rückkehr zum regulären staatlich festgelegten Umsatzsteuersatz von 19 % für Gaslieferungen.

Durch die Rückkehr zum Umsatzsteuersatz von 19 % auf die Lieferung von Erdgas, erhöht sich Ihr Arbeits- und Grundpreis (brutto) zum 1. April 2024. Ihre Nettopreise bleiben unverändert.

Ja. Die Preisgarantie gilt unter Vorbehalt von Änderungen der Steuersätze gemäß Ziffer 4.8 unserer Allgemeinen Gaslieferbedingungen.

Sie erhalten keine separate Abrechnung. Die Abgrenzung Ihres Gasverbrauchs wird auf Ihrer nächsten (Jahres-)Abrechnung ausgewiesen.

Bei einem Gasanbieterwechsel werden die Monate Januar bis März mit einem Umsatzsteuersatz von 7 % abgerechnet. Dies ändert sich auch dann nicht, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Gasanbieter wechseln.

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