Lassen Sie eine Energieeinspeisesteckdose einbauen
Damit Sie Ihre wie oben beschrieben ausgestattete Erzeugungsanlage anschließen können, benötigen Sie eine entsprechende Energieeinspeisesteckdose (nach DIN VDE V 0628-1). Deren Einbau muss durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen. Nur dieser kann auch sicherstellen, dass die Schutzeinrichtungen Ihrer elektrischen Anlage ihre Schutzfunktion erfüllen können. Das ist nämlich nur der Fall, wenn der über die Energieeinspeisesteckdose rückgespeiste Strom berücksichtigt wird. Das gleiche gilt für den Fall, dass es sich um einen Festanschluss handelt.
Sie brauchen einen Zweirichtungszähler
Wer selbst erzeugten Strom nutzen möchte, muss wissen, dass haushaltsübliche, nicht rücklaufgesperrte Stromzähler nur die Menge des aus dem Netz entnommenen Stroms zählen und nicht, wie viel eingespeist wird. Daher benötigen Sie immer einen Zweirichtungszähler.
Denn auch wenn Sie nicht vorhaben, Strom in das öffentliche Verteilungsnetz einzuspeisen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Ihnen nicht verbrauchter Strom aus der Plug-In-Anlage in das Netz zurückfließt.
Ihr Messstellenbetreiber muss daher vor der Inbetriebnahme den entsprechenden Stromzähler durch einen Zweirichtungszähler austauschen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).