Plug-In-PV-Anlagen

Photovoltaikanlagen für die Steckdose

Plug-In-PV-Anlagen

Steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 600VA

Immer mehr Menschen möchten auch bei sich zu Hause ihren Beitrag zu einem besseren Klima leisten, denn genau da fängt die Energiewende an. Im Bereich der erneuerbaren Energien erfreuen sich daher bei Mieter*innen und Eigentümer*innen steckerfertige Photovoltaikanlagen wachsender Beliebtheit. Das entsprechende Angebot ist vielfältig.

Damit diese Anlagen installiert und sorgenfrei betrieben werden können, sind folgende Umsetzungsschritte bei der Realisierung zu beachten:
1. Vorbereitung mit Ihrem Elektroinstallateur
2. Anmeldung beim Netzbetreiber
3. Inbetriebnahme
4. Anmeldung im Marktstammdatenregister

1. Vorbereitung mit Ihrem Elektroinstallateur

Die meisten der im Handel erhältlichen steckerfertigen PV-Anlagen sind mit einem Schutzkontaktstecker (Schukostecker) ausgestattet. Es ist allerdings nicht zulässig, diese Anlage darüber an einer haushaltsüblichen Steckdose anzuschließen und den Strom in den Endstromkreis einzuspeisen. Das muss über eine spezielle Energiesteckvorrichtung, nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), erfolgen. Andernfalls muss die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb fest an die Elektroinstallation des Gebäudes angeschlossen worden sein. Falls die Plug-In-PV-Anlage mit einem Schukostecker ausgerüstet ist, muss dieser durch einen Energieeinspeisestecker ersetzt werden. Ihr Elektroinstallatuer unterstützt Sie dabei sicher gern. Des Weiteren müssen die Nachweise und Konformitätserklärungen gemäß VDE-AR-N 4105 vorliegen. Diese können Sie beim Hersteller Ihrer Anlage anfordern, falls sie nicht mitgeliefert wurden.

Lassen Sie eine Energieeinspeisesteckdose einbauen

 
Damit Sie Ihre wie oben beschrieben ausgestattete Erzeugungsanlage anschließen können, benötigen Sie eine entsprechende Energieeinspeisesteckdose (nach DIN VDE V 0628-1). 
 
Deren Einbau muss durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen. Nur dieser kann auch sicherstellen, dass die Schutzeinrichtungen Ihrer elektrischen Anlage ihre Schutzfunktion erfüllen können. Das ist nämlich nur der Fall, wenn der über die Energieeinspeisesteckdose rückgespeiste Strom berücksichtigt wird. Das gleiche gilt für den Fall, dass es sich um einen Festanschluss handelt.
 

Sie benötigen einen Zweirichtungszähler

Wer selbst erzeugten Strom nutzen möchte, muss wissen, dass haushaltsübliche, nicht rücklaufgesperrte Stromzähler nur die Menge des aus dem Netz entnommenen Stroms zählen und nicht, wie viel eingespeist wird. 
 
Daher benötigen Sie immer einen Zweirichtungszähler. Denn auch wenn Sie nicht vorhaben, Strom in das öffentliche Verteilungsnetz einzuspeisen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Ihnen nicht verbrauchter Strom aus der Plug-In-Anlage in das Netz zurückfließt. 
 
Ihr Messstellenbetreiber muss daher vor der Inbetriebnahme den entsprechenden Stromzähler durch einen Zweirichtungszähler austauschen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
 
 

2. Anmeldung beim Netzbetreiber

Für alle Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gilt die VDE-AR-N 4105 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und damit das übliche Anmeldeverfahren beim jeweiligen Netzbetreiber, auch wenn es sich nur um ein einzelnes PV Modul handeln sollte. Für steckerfertige 
 
Erzeugungsanlagen bis 600VA kann ein vereinfachtes Antragsverfahren genutzt werden. Das entsprechende Antragsformular zur Anmeldung im Netzgebiet der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH finden Sie unten auf der Seite. Bitte senden Sie das Antragsformular per E-Mail an eeg@nvb.de oder per Post an: nvb Nordhorner Versorgungbetriebe, Gildkamp 10, 48529 Nordhorn
 
Informationen zur Anmeldung im Netzgebiet der Westnetz GmbH finden Sie hier: https://www.westnetz.de/de/einspeisen/steckerfertige-anlagen.html

3. Inbetriebnahme

Nach erfolgter Anmeldung beim Netzbetreiber kann die Erzeugungsanlage von Ihnen in Betrieb genommen werden.

4. Anmeldung im Marktstammdatenregister

Denken Sie bitte auch daran, Ihre steckerfertige PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Alle weiterführenden Informationen zum Thema Netzanschluss der Bundesnetzagentur finden Sie hier: Bundesnetzagentur – Netzanschluss 

 
Steuerrechtlicher Hinweis In seiner Energie-Info „Rechtliche Hinweise zum Verfahren bei Anschluss von „Plug-in“-Solarstromanlagen an das Niederspannungsnetz“ von 2013 weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) darauf hin, dass Verstöße gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht möglich sind, falls kein Zweirichtungszähler verbaut ist. 
 

 Übersicht der wichtigsten Informationen zum Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen zum Download: Wichtige Informationen zum Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen (PDF, 83 KB)

Antragsformular

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