Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Gasverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Sie den vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.

Als Kundin und Kunde von nvb brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Gaspreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.

 

Kurz erklärt: Zusammenfasssung herunterladen (PDF)

 

Ich habe einen laufenden Vertrag mit Preisen unter dem Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Profitiere ich jetzt auch von der Gaspreisbremse?

Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der unter 12 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.

 

Ab wann gilt die Gaspreisbremse?

Auch wenn die Gaspreisbremse erst ab März 2023 in Kraft tritt, werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Sie gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

 

 

Ab wann erhalte ich tatsächlich die Entlastungen der Preisbremse?

Die ersten Entlastungsbeträge der Preisbremsen werden ab März 2023 gutgeschrieben – mit einer rückwirkenden Entlastung für den Januar und Februar.

 

 

Bekomme ich die Gaspreisbremse auch, wenn ich meinen Anbieter wechsele?

Ja. Wenn Sie 2023 den Gasversorger wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass bei dem neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Hierfür reichen Sie bei Ihrem neuen Versorger am besten eine Rechnungskopie des Vorversorgers ein.

 

 

Ich bin Mieterin/Mieter und zahle Gas über die Nebenkosten an meinen Vermieter/an meine Hausverwaltung. Wie profitiere ich von der Gaspreisbremse?

Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. In der Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.

 

 

So funktioniert die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden)

Um Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. Kilowattstunden und registrierender Leistungsmessung sowie zugelassene Krankenhäuser bei den hohen Energiekosten zu entlasten, wird auch für sie eine Gaspreisbremse eingeführt. Ausgenommen von der Gaspreisbremse sind Unternehmen, die Gas zur kommerziellen Wärme- oder Stromerzeugung nutzen.

Die Gaspreisbremse für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem jährlichen Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift ab Januar 2023. Unternehmen bezahlen dann für 70 % ihres Erdgasverbrauchs nur 7 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Für den Erdgasverbrauch über 70 % gilt der vereinbarte Arbeitspreis. Als Bemessungsgrundlage für die 70 % wird der Gasverbrauch des Jahres 2021 herangezogen.

Für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr gelten die gleichen Preisbedingungen wie für Kunden mit Standardlastprofil.

 

Soll ich jetzt weiter Gas einsparen?

Eindeutig ja. Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres bisherigen Verbrauches für die Gaspreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem aktuellen Preis berechnet wird. Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich somit ein Spareffekt.

Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Gas ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.

 

Gesetzliche Informationspflicht Gaspreisbremse

 

Informationen zur Strom- und Wärmepreisbremse finden Sie hier:

Strompreisbremse

Das steckt hinter der Strompreisbremse

Wärmepreisbremse

Das steckt hinter der Wärmepreisbremse
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