Angekündigter Wegfall der Gasbeschaffungsumlage
Die Bundesregierung hat die geplante Gasbeschaffungsumlage zurückgenommen. Wir halten uns selbstverständlich an die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle Kostenbestandteile bei unserer Preisgestaltung berücksichtigen – unabhängig davon, ob sie steigen oder fallen. Das gilt auch für die Gasbeschaffungsumlage. Sie brauchen nicht selbst aktiv zu werden, wir werden den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage entsprechend berücksichtigen.
Abschlag ändern
Wenn Sie Ihren Abschlag dennoch ändern möchten, bitten wir Sie dies in unserem Kundenportal unter kundenportal.nvb.de zu erledigen.