Wie funktioniert die Strompreisbremse?

80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Sie den vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt für sämtliche Stromkundinnen und -kunden, mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 30.000 kWh.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden werden ebenfalls bei den hohen Energiekosten durch die Strompreisbremse entlastet. Bei einem Stromverbrauch über 30.000 kWh greift folgende Entlastung: Für 70 % des Jahresverbrauchs zahlt man 13 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer. Für den Stromverbrauch über 70 % gilt der vereinbarte Arbeitspreis.

Als Kundin und Kunde von nvb brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Strompreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.

 

Kurz erklärt: Zusammenfasssung herunterladen (PDF)

 

Ich habe einen laufenden Vertrag mit Preisen unter dem Deckel. Profitiere ich jetzt auch von der Strompreisbremse?

Wenn Sie einen Arbeitspreis unter dem Preisdeckel von 40 ct/kWh (brutto) bzw. einen Energiepreis (jährlicher Verbrauch mehr als 30.000 kWh) unter dem Preisdeckel von 13 ct/kWh (netto) vereinbart haben, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.

 

 

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Auch wenn die Strompreisbremse erst ab März 2023 in Kraft tritt, werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Gewerbekunden mit Standardlastprofil rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Sie gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

 

 

Wie wird mein Strom jetzt abgerechnet? Ab wann erhalte ich tatsächlich die Entlastungen der Preisbremsen?

Für die Strompreisbremse wird Ihre Verbrauchsprognose herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Sie dann 40 ct/kWh (brutto, d. h. der Preis beinhaltet bereits Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis an. Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Strompreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.

 

 

Was mache ich, wenn ich zu einem neuen Anbieter wechsele? / Wie bekomme ich die Strompreisbremse, wenn ich meinen Anbieter wechsele?

Wenn Sie 2023 den Stromversorger wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass bei dem neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Hierfür reichen Sie bei bei Ihrem neuen Versorger am besten eine Rechnungskopie Ihres Vorversorgers ein.

 

 

Soll ich jetzt weiter Strom sparen?

Eindeutig ja. Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Strompreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit dem aktuellen Preis berechnet wird. Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich somit ein Spareffekt.

Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Strom ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.

 

Gesetzliche Informationspflicht Strompreisbremse

 

Informationen zur Gas- und Wärmepreisbremse finden Sie hier:

Gaspreisbremse

Das steckt hinter der Gaspreisbremse

Wärmepreisbremse

Das steckt hinter der Wärmepreisbremse
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