Fehlerhafte Kennzeichnung des Grundpreises
Liebe Kundinnen und Kunden,
im Schreiben „Information zur Senkung Ihres Erdgaspreises rückwirkend zum 1. Oktober 2022“ vom 02.11.2022 haben wir Sie über die Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage sowie die Senkung der Umsatzsteuer bei Erdgas von 19 % auf 7 % rückwirkend zum 01.10.2022 informiert. Leider hat sich hier ein Formfehler eingeschlichen, sodass der Grundpreis in EUR/Monat gekennzeichnet wurde. Der angegebene Grundpreis gilt selbstverständlich pro Jahr und nicht pro Monat. Ihr Grundpreis ist in unserem System korrekt hinterlegt. Sie müssen nicht aktiv werden.
Die aktuelle Situation und die Entscheidungen der Bundesregierung stellen uns alle vor neue Herausforderungen. Wir setzen alles daran die neuen gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen und bestmöglich umzusetzen. Wir bitten Sie daher diese Unannehmlichkeit zu entschuldigen.