Ersatzversorgung Erdgas

für Letztverbraucher

Ersatzversorgung Erdgas für Letztverbraucher in Niederdruck

Für den Fall, dass Ihr aktueller Versorger kein Erdgas mehr liefert, springt die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als ihr zuständiger Ersatzversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen von uns zuverlässig mit Erdgas versorgt wird. Für die Ersatzversorgung gelten neben den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Energie aus dem Niederdrucknetz (GasGVV), die Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zur GasGVV.

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG).

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Gas für Letztverbraucher ohne Leistungsmessung in Niederdruck

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung Gas für Letztverbraucher mit Leistungsmessung in Niederdruck

Energiepreis in ct/kWh²
Grundpreis in €/Monat²
Gültigkeitszeitraum
Netzgebiet nvb¹
Netzgebiet Westnetz¹
Netzgebiet nvb¹
Netzgebiet Westnetz¹
01.01.2023 
10,00
10,00
125,00
125,00
01.12.2022 – 31.12.2022
14,84
14,84
125,00
125,00
01.11.2022 – 30.11.2022
12,38
12,38
125,00
125,00
01.10.2022 – 31.10.2022
20,29
20,29
125,00
125,00
01.09.2022 – 30.09.2022
29,32
29,32
125,00
125,00
15.08.2022 – 31.08.2022
22,23
22,23
125,00
125,00
01.01.2022 – 14.08.2022
12,18
12,18
125,00
125,00

1 Die betreffenden Städte/Gemeinden finden Sie in der Transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung
² Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung Gas für Letztverbraucher mit Leistungsmessung in Niederdruck verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe  (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Energiesteuer, Bilanzierungsumlage, Konzessions­abgabe, CO2-Bepreisung, Gasspeicherumlage sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Übergangsversorgung Erdgas für Letztverbraucher in Mitteldruck sowie Umspannung von Niederdruck zu Mitteldruck

Die Übergangsversorgung ist eine gesetzlich geregelte Versorgung mit Gas nach § 38a EnWG. Zu dieser Versorgung kommt es, sofern Letztverbraucher in Mitteldruck sowieUmspannung von Niederdruck zu Mitteldruck Gas beziehen, ohne dass der Gasbezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.Die Übergangsversorgung endet, sobald der Gasbezug des Letztverbrauchers auf Grundlage eines Liefervertrages erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Übergangsversorgung (§ 38a Abs. 9 Satz 1 EnWG).

Downloads

Allgemeine Preise der Übergangsversorgung Gas

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Allgemeine Bedingungen Übergangsversorgung §38a EnWG

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