Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung und Ersatzbelieferung in Mittelspannung für Nicht-Haushaltskunden

Für den Fall, dass Ihr aktueller Versorger keinen Strom mehr liefert, springt die nvb Nordhorner Versorgungsgesellschaft als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen von uns zuverlässig mit Strom versorgt wird. Für die Ersatzversorgung gelten neben den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV), die Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zur StromGVV vom 01.03.2018.

Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung

Sofern Nicht-Haushaltskunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 EnWG zur Energielieferung berechtigt und verpflichtet ist (§ 38 EnWG). Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG).

Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (ohne Leistungsmessung)


 

Arbeitspreis (netto) in ct/kWh Grundpreis (netto) in Euro pro Monat
Verteilnetz nvb Verteilnetz Westnetz Verteilnetz nvb Verteilnetz Westnetz
Bestandskunden
gültig ab 01.01.2022
27,04 27,71 100,34 100,34
Neukunden
gültig ab 01.12.2021
35,87 36,79 100,34 100,34

Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (mit Leistungsmessung)


 

Energiepreis (netto) in ct/kWh Grundpreis (netto) in Euro pro Monat
Verteilnetz nvb Verteilnetz Westnetz Verteilnetz nvb Verteilnetz Westnetz
gültig ab 01.01.2022 27,29 27,29 125,00 125,00

Die Preise für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (Niederspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe  (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessions­abgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Ersatzbelieferung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Mittelspannung

Kunden, die Energie in Mittelspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, bietet die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH die Möglichkeit an, im Rahmen einer sogenannten Ersatzbelieferung (analog der Ersatzversorgung, § 38 EnWG) mit Energie zu beliefern. Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzbelieferung setzt jedoch den Abschluss eines individuellen Sonder­vertrages voraus.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Strompreise für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzbelieferung (in Mittelspannung). Der Energiepreis wird monatlich mit folgender Preisformel ermittelt und die Variablen unten auf dieser Seite veröffentlicht:


 

Grundpreis je Zähler und Monat in Euro (netto) Energiepreis in Cent je kWh (netto)
150 = (0,23 x Base* + 0,85 x Peak*) / 10 + 12,20
  • *Base: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Baseload Monat“
  • *Peak: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Peakload Monat“

Preisentwicklung auf Basis der Preisformel


 

Liefermonat vorletzter Handelstag Base Euro/MWh Peak Euro/MWh (netto) Energiepreis in Cent je kWh (netto) Grundpreis je Zähler und Monat (netto)
Juli 2022 29.06.2022 286,170 325,690 46,466 150,00
Juni 2022 27.05.2022 177,360 178,970 31,492 150,00
Mai 2022 28.04.2022 205,00 226,210 36,143 150,00
April 2022 30.03.2022 242,950 282,400 41,792 150,00
März 2022 25.02.2022 212,000 242,680 37,704 150,00
Februar 2022 28.01.2022 203,000 248,650 38,004 150,00
Januar 2022 30.12.2021 221,440 301,800 42,946 150,00

Werden keine Abrechnungspreise für diesen Tag veröffentlicht, wird die jeweils letztmögliche Notierung herangezogen.

Die Preise für die Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden (RLM, Mittelspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessions­abgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Letztverbraucher sind natürliche und juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch (auch Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile sowie Strombezug für Landstromanlagen) kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).

Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).

Nicht-Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Bestandskunden sind Nicht-Haushaltskunden, deren Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung vor dem 01.12.2021 begonnen hat.

Neukunden sind Nicht-Haushaltskunden, deren Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach dem 30.11.2021 begonnen hat.

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