Für den Fall, dass Ihr aktueller Versorger keinen Strom mehr liefert, springt die nvb Nordhorner Versorgungsgesellschaft als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen von uns zuverlässig mit Strom versorgt wird. Für die Ersatzversorgung gelten neben den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV), die Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zur StromGVV vom 01.03.2018.
Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung
Sofern Nicht-Haushaltskunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 EnWG zur Energielieferung berechtigt und verpflichtet ist (§ 38 EnWG). Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG).
Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (ohne Leistungsmessung)
Arbeitspreis (netto) in ct/kWh | Grundpreis (netto) in Euro pro Monat | |||
Verteilnetz nvb | Verteilnetz Westnetz | Verteilnetz nvb | Verteilnetz Westnetz | |
Bestandskunden gültig ab 01.01.2022 |
27,04 | 27,71 | 100,34 | 100,34 |
Neukunden gültig ab 01.12.2021 |
35,87 | 36,79 | 100,34 | 100,34 |
Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (mit Leistungsmessung)
Energiepreis (netto) in ct/kWh | Grundpreis (netto) in Euro pro Monat | |||
Verteilnetz nvb | Verteilnetz Westnetz | Verteilnetz nvb | Verteilnetz Westnetz | |
gültig ab 01.01.2022 | 27,29 | 27,29 | 125,00 | 125,00 |
Die Preise für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (Niederspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Ersatzbelieferung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Mittelspannung
Kunden, die Energie in Mittelspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, bietet die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH die Möglichkeit an, im Rahmen einer sogenannten Ersatzbelieferung (analog der Ersatzversorgung, § 38 EnWG) mit Energie zu beliefern. Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzbelieferung setzt jedoch den Abschluss eines individuellen Sondervertrages voraus.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Strompreise für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzbelieferung (in Mittelspannung). Der Energiepreis wird monatlich mit folgender Preisformel ermittelt und die Variablen unten auf dieser Seite veröffentlicht:
Grundpreis je Zähler und Monat in Euro (netto) | Energiepreis in Cent je kWh (netto) | |
150 | = (0,23 x Base* + 0,85 x Peak*) / 10 + 12,20 |
- *Base: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Baseload Monat“
- *Peak: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Peakload Monat“
Preisentwicklung auf Basis der Preisformel
Liefermonat | vorletzter Handelstag | Base Euro/MWh | Peak Euro/MWh (netto) | Energiepreis in Cent je kWh (netto) | Grundpreis je Zähler und Monat (netto) | |||||
Juli 2022 | 29.06.2022 | 286,170 | 325,690 | 46,466 | 150,00 | |||||
Juni 2022 | 27.05.2022 | 177,360 | 178,970 | 31,492 | 150,00 | |||||
Mai 2022 | 28.04.2022 | 205,00 | 226,210 | 36,143 | 150,00 | |||||
April 2022 | 30.03.2022 | 242,950 | 282,400 | 41,792 | 150,00 | |||||
März 2022 | 25.02.2022 | 212,000 | 242,680 | 37,704 | 150,00 | |||||
Februar 2022 | 28.01.2022 | 203,000 | 248,650 | 38,004 | 150,00 | |||||
Januar 2022 | 30.12.2021 | 221,440 | 301,800 | 42,946 | 150,00 |
Werden keine Abrechnungspreise für diesen Tag veröffentlicht, wird die jeweils letztmögliche Notierung herangezogen.
Die Preise für die Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden (RLM, Mittelspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.
Letztverbraucher sind natürliche und juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch (auch Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile sowie Strombezug für Landstromanlagen) kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).
Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).
Nicht-Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Bestandskunden sind Nicht-Haushaltskunden, deren Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung vor dem 01.12.2021 begonnen hat.
Neukunden sind Nicht-Haushaltskunden, deren Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach dem 30.11.2021 begonnen hat.