Ersatzbelieferung Strom für leistungsgemessene Kunden
Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Strompreise für leistungsgemessene Kunden in der Ersatzbelieferung (in Mittelspannung). Der Arbeitspreis wird monatlich mit folgender Berechnungsformel ermittelt:
Strompreis für die Ersatzbelieferung ab 01.01.2022
Werden keine Abrechnungspreise für diesen Tag veröffentlicht, wird die jeweils letztmögliche Notierung herangezogen.
Die Abrechnung erfolgt auf Monatsbasis. Zusätzlich zu Grund- und Arbeitspreis werden die im Lieferzeitraum gültigen Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatliche veranlasste Belastungen in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe zur Abrechnung gebracht.