Ersatzbelieferung Erdgas für leistungsgemessene Kunden

Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Erdgaspreise für leistungsgemessene Kunden in der Ersatzbelieferung (in Mitteldruck). Der Arbeitspreis wird monatlich mit folgender Berechnungsformel ermittelt:

Erdgaspreis für die Ersatzbelieferung ab 01.01.2022

 

Grundpreis je Zähler und Monat in Euro (netto) Arbeitspreis in Cent je kWh (netto)
150 = Powernext THE* / 10 + 5,80
  • *Powernext THE: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiehandelsplattform Powernext für das Marktgebiet
    Trading Hub Europe THE „Powernext THE Future Month“.

Ersatzbelieferung Strom für leistungsgemessene Kunden

Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Strompreise für leistungsgemessene Kunden in der Ersatzbelieferung (in Mittelspannung). Der Arbeitspreis wird monatlich mit folgender Berechnungsformel ermittelt:

Strompreis für die Ersatzbelieferung ab 01.01.2022

 

Grundpreis je Zähler und Monat in Euro (netto) Arbeitspreis in Cent je kWh (netto)
150 = (0,23 x Base* + 0,85 x Peak*) / 10 + 12,20
  • *Base: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Baseload Monat“
  • *Peak: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Peakload Monat“

Werden keine Abrechnungspreise für diesen Tag veröffentlicht, wird die jeweils letztmögliche Notierung herangezogen.

 

Die Abrechnung erfolgt auf Monatsbasis. Zusätzlich zu Grund- und Arbeitspreis werden die im Lieferzeitraum gültigen Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatliche veranlasste Belastungen in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe zur Abrechnung gebracht.

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