Information zur Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
Was ist die EnSikuMaV?
Die EnSikuMaV ist eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – kurz: EnSikuMaV)“ und am 1. September 2022 in Kraft getreten. Die Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Sie zielt auf Einsparungen ab, die bereits in dieser Heizsaison zur Verringerung des Energiebedarfs beitragen können.
Als Ihr Gas- und Wärmelieferant sind wir dazu verpflichtet Ihnen gemäß §9 EnSikuMaV folgendes mitzuteilen:
1. Höhe der voraussichtlichen Energiekosten des Gebäudes oder der Wohneinheit unter Berücksichtigung des am 1. Oktober 2022 geltenden Tarifs für Erdgas auf Basis des Grund- und Arbeitspreises.
2. Einsparpotenzial des Gebäudes oder der Wohneinheit in Kilowattstunden und Euro unter der Annahme, dass bei einer Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Einsparung von 6 Prozent zu erwarten ist.
Was bedeutet die Verordnung für Sie? Hat die Verordnung Einfluss auf Ihren Preis oder Ihren Verbrauch?
Wenn Sie Gas- oder Wärmekunden im Haushaltsbereich von uns sind, haben wir Sie per Post über die Energiesparverordnung informiert. Das Schreiben dient allein der Information. Es wurde keine Anpassung Ihres Preises vorgenommen und wir können als Ihr Energieversorger keinen Einfluss auf Ihren tatsächlichen Verbrauch nehmen.
Aktuell erleben wir eine historisch einzigartige Lage auf dem Energiemarkt. Die aktuellen Entwicklungen stellen uns alle vor eine große Herausforderung. Diese Ausnahmesituation ist nur gemeinsam zu bewältigen. Energiesparen ist daher das Gebot der Stunde. Wir schließen uns daher dem Aufruf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an: Jede eingesparte Kilowattstunde zählt – egal ob im privaten oder beruflichen Umfeld, bei Einzelpersonen oder bei Unternehmen.
Der auf dem Schreiben angegebene Energieverbrauch in kWh ist zu hoch/zu niedirg?
Der im Schreiben zugrunde gelegte Energieverbrauch stammt aus der der letzten Abrechnungsperiode vom 01.01.2021 bis 31.12.2021. Wenn Sie im Jahr 2022 Kundin/Kunde von uns geworden sind, liegen uns keine Verbrauchsdaten aus der letzten Abrechnungsperiode von Ihnen vor. Daher wurde Ihr Verbrauch anhand vorliegender Daten hochgerechnet oder auch geschätzt. Somit kann es zu Abweichungen kommen.
Was passiert, wenn Sie Ihren Verbrauch nicht reduzieren/nicht reduzieren können?
Wenn Sie Ihren Verbrauch nicht reduzieren, hat das keine Folgen für Sie. Aufgrund der aktuellen Situation an den Energiemärkten sind die Preise für Gas- und Wärme im Vergleich zu den Vorjahren enorm gestiegen. Es ist aktuell schwierig zu prognostizieren, wie sich die Preise genau entwickeln werden. Bereits jetzt ist aber davon auszugehen, dass insbesondere die Preise für Gas in den nächsten Jahren auf einem hohen Niveau bleiben werden. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier nvb.de/preisanpassung.
Mit einer Reduktion Ihres Verbrauchs können Sie Ihre Energiekosten senken. Mit dem aktuellen Schreiben zeigen wir Ihnen Ihr persönliches Einsparpotential auf, wenn Sie Ihre Raumtemperatur um 1 Grad Celsius senken. Weitere Energiespartipps haben wir für Sie unter nvb.de/energiesparen zusammengestellt.
Die gesamte Verordnung ist auf der Internetseite des Bundesminiseriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.bmwk.de zu finden.