Soforthilfe für Fernwärme-Kunden
Für Fernwärme-Kunden entspricht der Entlastungsbetrag der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Aufschlages von 20%. Dieser Anpassungsfaktor dient der Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen. Die Soforthilfe Dezember wird in der Jahresrechnung 2023 von uns automatisch berücksichtigt, entsprechend verrechnet und eindeutig ausgewiesen.
Wie Sie als Mieter/in von der Soforthilfe Dezember profitieren
Bei Mietverhältnissen haben viele Mieter keinen eigenen Gaszähler in ihrer Mietwohnung. In diesem Fall gibt es kein direktes Vertragsverhältnis zwischen nvb und Mieter, sondern die Abrechnungen erfolgen hier zwischen nvb und Vermieter und Sie erhalten eine Nebenkostenabrechnung. Um die Soforthilfe zu bekommen, wenden Sie sich daher bitte an die Hausverwaltung oder den Vermieter.
Ich habe meinen Versorger gewechselt. Von wem erhalte ich die Dezember-Soforthilfe?
Die Soforthilfe erhalten Sie von dem Versorger, der Sie am Stichtag 01.12.2022 mit Gas versorgt.
Beispiel 1: Sie werden ab dem 02.12.2022 von nvb mit Gas versorgt -> Ihr Vorversorger ist für die Auszahlung der Dezember-Soforthilfe zuständig
Beispiel 2: Sie werden bis zum 05.12.2022 von nvb mit Gas versorgt -> nvb ist für die Auszahlung der Dezember-Soforthilfe zuständig
Sie sind RLM-Kunde und gehören zu den entlastungsberechtigten Gruppen?
Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mit einem Verbrauch von mehr als 1.500.000 kWh müssen uns bis zum 31.12.2022 darlegen, dass sie einer entlastungsberechtigten Gruppe angehören. Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe.
Entlastungsberechtigte Gruppen sind:
– Vermieter von Wohnraum;
– Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe;
– Staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung;
– Medizinische Rehabilitationseinrichtungen (ausgenommen sind jedoch Krankenhäuser).
Sie haben weitere Fragen zur Dezember-Soforthilfe?
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Zu den Fragen und Antworten