Ersatzversorgung Erdgas

für Haushaltskunden

Ersatzversorgung Erdgas für Haushaltskunden

Sollte Ihr aktueller Energieanbieter für die Belieferung mit Erdgas ausfallen, springt die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH im Rahmen der Ersatzversorgung als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sofern ein Preisunterschied zwischen Ersatzversorgungspreis und Grundversorgungspreis besteht wird dieser in der unten dargestellten Tabelle aufgeführt. Ist kein Preis in der Tabelle für den aktuellen Monat aufgeführt, gilt der Grundversorgungspreis. Die Gebiete, für die die nvb Nordhorner Versorgungsgesellschaft als Grundversorger zuständig ist, finden Sie in der transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung für Erdgas.

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kunden mit Energie beliefert, wenn der bisherige Gas- oder Stromanbieter nicht mehr liefern kann, z.B. im Falle einer Insolvenz. Wichtig: Es kommt zu keinen Versorgungsunterbrechungen. Sie erhalten nahtlos Gas und Strom durch Ihren Ersatzversorger.

Wie lange sind Sie in der Ersatzversorgung?

Sie sind maximal drei Monate in der Ersatzversorgung. Dies regelt das Energiewirtschaftgesetz, genauer der § 38 Absatz 4 EnWG. Sie haben also genügend Zeit, sich einen neuen Gas- oder Stromanbieter zu suchen, z.B. die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe. Aber auch nach drei Monaten brauchen Sie sich als Haushaltskunde nicht zu sorgen: die Ersatzversorgung wird automatisch in die Grundversorgung überführt (gemäß §§ 36, 38 EnWG).

Was ist der Unterschied zwischen Ersatz- und Grundversorgung?

Als Grundversorger wird das Energieunternehmen bezeichnet, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom und/oder Gas beliefert. Die Grundversorgungsgebiete der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe können die der Transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung hier entnehmen. Als Grundversorger haben wir die Pflicht Sie als Haushaltskunden mit Gas zu versorgen. Mit der Entnahme von Erdgas wird der Vertrag zur Belieferung mit dem Grundversorger geschlossen.

Was können Sie in so einem Fall tun?

Sollten Sie Ihrem ehemaligen Versorger Einzugsermächtigungen erteilt haben, sollten Sie diese Widerrufen. So verhindern Sie, dass weiterhin Abschläge eingezogen werden können.
Lesen Sie zum Stichtag Ihren Zählerstand ab und übermitteln Sie diese an uns. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie eine korrekte Abrechnung erhalten. Am einfachsten geht dies über unser Kundenportal.
Für den Fall, dass Sie Vorauszahlungen geleistet haben, sollten Sie diese jetzt zurückfordern.

Gültig ab 01.04.2026

Netzgebiet nvb1
Netzgebiet Westnetz1
netto
brutto2
netto
brutto2
Arbeitspreis in ct/kWh
9,14
10,88
10,18
12,11
Grundpreis in €/Jahr
130,59
155,40
130,59
155,40

1 Die betreffenden Städte/Gemeinden finden Sie in der Transparenten Tarifdarstellung.
2 Preis inklusive Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%)

Hinweise zu Streitbeilegungsfragen

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungs-stelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice der nvb angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V
Friedrichstr. 133, 10117 Berlin
Telefon: 030/27572400
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de

Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zur Verfügung. Auf diese Online-Plattform können Sie zugreifen über den nachfolgenden Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner