Erdgas

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Entgelte

Im Rahmen der von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze für das Kalenderjahr 2012 wurden die Gasnetzentgelte der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH neu kalkuliert und treten ab dem 01.01.2012 in Kraft.

Die Kalkulation der Netzzugangsentgelte erfolgt nach den Vorgaben des EnWG und dessen Verordnungen.

Die Nutzung des Erdgasverteilungsnetzes erfolgt für alle Kunden diskriminierungsfrei, transparent und verursachungsgerecht auf Basis der genehmigten Netzentgelte. Die Abrechnung der Entnahmestellen erfolgt nach den veröffentlichten Preisblättern.

Preisblätter ab den 01.01.2012

Beispielrechnungen ab 01.01.2012

Preisblätter aus vergangenen Jahren:

Preisblätter bis 31.12.2011

Preisblätter bis 31.12.2010

Preisblätter bis 31.12.2009

Preisblätter bis 31.12.2008

Preisblätter bis 30.09.2008